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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/8322

Zuordnung der Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung nach Artikel 7 zu einzelnen Steuerstraftaten bei Fehlen eines vollständigen Nachversteuerungsnachweises im Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 January 2012

Last action

13 January 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Taxation

Source updated

26 July 2022

Taxation

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ordnet das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt die Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung nach Artikel 7 einzelnen Steuerstraftaten zu, wenn kein vollständiger Nachversteuerungsnachweis erbracht werden kann, also etwa in dem in der Schriftlichen Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 17/8279 dargestellten Beispielfall, in dem kurz vor Jahresende 2010 ein höherer Teilbetrag (Beispiel: 1,5 Mio. CHF) wieder abgehoben wurde und die Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung (Beispiel: 0,5 Mio. CHF abzüglich der Bankgebühren im Anlagezeitraum) somit die Gesamtsumme der aus verschiedenen Steuerstraftaten erlangten Vermögenswerte unterschreitet?

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Timeline

  1. 13 January 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Zuordnung der Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung nach Artikel 7 zu einzelnen Steuerstraftaten bei Fehlen eines vollständigen Nachversteuerungsnachweises im Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

    Source: BT

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