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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Vereinbarkeit des deutschen Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommens mit dem Völkerrecht in Bezug auf die Benachteiligung von Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien gegenüber deutschen Staatsangehörigen bei der Gewährung von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe); künftige Gewährung weiterer Fürsorgeleistungen außerhalb des SGB II und SGB XII für diesen Personenkreis; Anzahl der vom deutschen Vorbehalt betroffenen Personen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 February 2012

Last action

16 February 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

22 February 2023

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung künftig ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung gemäß dem Europäischen Fürsorgeabkommen nachkommen können, Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien ohne ausreichende Mittel dieselben Mittel für ihren Lebensbedarf zur Verfügung zu stellen wie ihren eigenen Staatsangehörigen, wenn die Bundesregierung per Vorbehalt vom 15. Dezember 2011 diesen Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Sozialhilfe (SGB XII) verwehrt, und inwiefern hält die Bundesregierung diesen Vorbehalt mit dem Ziel und Zweck des Europäischen Fürsorgeabkommens für vereinbar?<br /> <br /> Welche den Lebensbedarf sicherstellenden Fürsorgeleistungen außerhalb des SGB II und des SGB XII gewährt die Bundesrepublik Deutschland künftig den Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien, und wie viele Personen erhalten aufgrund des durch die Bundesregierung angebrachten Vorbehalts keine Leistungen des SGB II bzw. des SGB XII mehr?

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Timeline

  1. 16 February 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Vereinbarkeit des deutschen Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommens mit dem Völkerrecht in Bezug auf die Benachteiligung von Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien gegenüber deutschen Staatsangehörigen bei der Gewährung von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe); künftige Gewährung weiterer Fürsorgeleistungen außerhalb des SGB II und SGB XII für diesen Personenkreis; Anzahl der vom deutschen Vorbehalt betroffenen Personen

    Source: BT

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