Bevorrechtigung der Gläubiger beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gegensatz zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie daraus erwachsende Gefahren für den europäischen Staatsschuldenmarkt bei den ESM-Programmländern
Original
Introduced
16 March 2012
Last action
16 March 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in seinem Gutachten „Fiskalpolitische Institutionen in der Eurozone“ geforderte grundsätzliche Reversibilität aller vorgenommenen Hilfsmaßnahmen, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gegensatz zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bevorrechtigten Gläubigerstatus genießen soll (Nummer 13 der Erwägungsgründe des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus), und zu welchen Gefahren für den europäischen Staatsschuldenmarkt führt es, dass ESM-Programmländer wegen der Bevorrechtigung des ESM gegenüber privaten Gläubigern nur zu erschwerten ökonomischen Bedingungen den Wiedereinstieg in die Staatsfinanzierung über den Kapitalmarkt finden können?
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Timeline
16 March 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Bevorrechtigung der Gläubiger beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gegensatz zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie daraus erwachsende Gefahren für den europäischen Staatsschuldenmarkt bei den ESM-Programmländern
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/bevorrechtigung-der-glaubiger-beim-europaischen-stabilitatsmechanismus-esm-im-ge/43568
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/43568
- germany · 43568 · source updated 26 July 2022