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Germany · Question · Schriftliche Frage

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FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei motion auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts

Original: FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei Antrag auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 March 2012

Last action

30 March 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Finanzen einen Vorbehalt der Finanzministerkonferenz (FMK) gegen den von den Abteilungsleitern/ -innen (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf deren Sitzung vom 28. Februar bis zum 1. März 2012 gefällten Beschluss eingelegt, wonach eingetragenen Lebenspartnerschaften bei einem motion auf Zusammenveranlagung bis zur diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsseitig bundeseinheitlich einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, und welche Rechtswirkungen würden sich aus der Einlegung des FMK-Vorbehalts ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Finanzen auf der besagten Sitzung der Abteilungsleiter/-innen (Steuer) dem Beschluss bereits zugestimmt hat (bitte mit Begründung)?<br /> <br /> Wird der Beschluss der Abteilungsleiter/-innen (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aus deren Sitzung vom 28. Februar bis zum 1. März 2012, wonach eingetragenen Lebenspartnerschaften bei einem motion auf Zusammenveranlagung bis zur diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsseitig bundeseinheitlich einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, bis zur Einlegung des beabsichtigten FMK-Vorbehalts durch das Bundesministerium der Finanzen von den einzelnen Bundesländern einheitlich umgesetzt bzw. nicht umgesetzt, und sieht die Bundesregierung es als problematisch an, wenn die Umsetzung dieses Beschlusses zwischen den Bundesländern uneinheitlich zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen erfolgt (bitte mit Begründung)?

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 30 March 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei motion auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts

    Source: BT

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