FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei motion auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts
Original: FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei Antrag auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts
Translated from German
Introduced
30 March 2012
Last action
30 March 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Finanzen einen Vorbehalt der Finanzministerkonferenz (FMK) gegen den von den Abteilungsleitern/ -innen (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf deren Sitzung vom 28. Februar bis zum 1. März 2012 gefällten Beschluss eingelegt, wonach eingetragenen Lebenspartnerschaften bei einem motion auf Zusammenveranlagung bis zur diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsseitig bundeseinheitlich einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, und welche Rechtswirkungen würden sich aus der Einlegung des FMK-Vorbehalts ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Finanzen auf der besagten Sitzung der Abteilungsleiter/-innen (Steuer) dem Beschluss bereits zugestimmt hat (bitte mit Begründung)?<br /> <br /> Wird der Beschluss der Abteilungsleiter/-innen (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aus deren Sitzung vom 28. Februar bis zum 1. März 2012, wonach eingetragenen Lebenspartnerschaften bei einem motion auf Zusammenveranlagung bis zur diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwaltungsseitig bundeseinheitlich einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, bis zur Einlegung des beabsichtigten FMK-Vorbehalts durch das Bundesministerium der Finanzen von den einzelnen Bundesländern einheitlich umgesetzt bzw. nicht umgesetzt, und sieht die Bundesregierung es als problematisch an, wenn die Umsetzung dieses Beschlusses zwischen den Bundesländern uneinheitlich zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen erfolgt (bitte mit Begründung)?
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Timeline
30 March 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei motion auf Zusammenlegung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/fmk-vorbehalt-des-bmf-gegen-den-beschluss-der-obersten-finanzbehorden-des-bundes/43908
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/43908
- germany · 43908 · source updated 26 July 2022