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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Rechtliche Zulässigkeit der Eröffnung eines Kontos für ein ausländisches Rechtskonstrukt durch ein deutsches Kreditinstitut ohne gemeldete wirtschaftlich Berechtigte sowie Anzahl solcher Konten; Anzahl gemeldeter Mängel bei der Führung des Kontenabrufverfahrens nach § 24c Kreditwesengesetz in den vergangenen zehn Jahren und verhängte Sanktionen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

20 April 2012

Last action

20 April 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es gesetzlich zulässig, dass ein deutsches Kreditinstitut ein Konto für ein ausländisches Rechtskonstrukt eröffnet, für das die wirtschaftlich Berechtigten i. S. d. § 1 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c des Geldwäschegesetzes nicht bestimmt werden können (bspw. Liechtensteiner Ermessensstiftung oder angelsächsischer Discretionary Trust), und wenn ja, wie hoch ist die Anzahl und das Anlagevolumen solcher Konten ohne gemeldete wirtschaftlich Berechtigte in Deutschland?<br /> <br /> Wie häufig wurden in den vergangenen zehn Jahren Mängel bei der Führung des Kontenabrufverfahrens nach § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG) festgestellt (bitte nach Jahren aufteilen), und mit welchen Sanktionen wurden diese belegt?

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Timeline

  1. 20 April 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Rechtliche Zulässigkeit der Eröffnung eines Kontos für ein ausländisches Rechtskonstrukt durch ein deutsches Kreditinstitut ohne gemeldete wirtschaftlich Berechtigte sowie Anzahl solcher Konten; Anzahl gemeldeter Mängel bei der Führung des Kontenabrufverfahrens nach § 24c Kreditwesengesetz in den vergangenen zehn Jahren und verhängte Sanktionen

    Source: BT

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