Vorgehen bei geleisteter Vorauszahlung nach Artikel 15 des mit der Schweiz unterzeichneten Steuerabkommens
Original
Introduced
11 May 2012
Last action
11 May 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird nach dem im September 2011 unterzeichneten Steuerabkommen mit der Schweiz in der Fassung der Ergänzungen vom 5. April 2012 nach Artikel 15 Absatz 3 die zweite Hälfte der nach Artikel 15 Absatz 2 geleisteten Vorauszahlung in Höhe von 2 Mrd. Schweizer Franken nur mit jeweils einem Drittel der weiteren, den Betrag von 1 Mrd. Schweizer Franken übersteigenden Einmalzahlungen nach Artikel 7 Absatz 4 verrechnet, und folgt daraus, dass nach Überschreiten eines Betrags in Höhe von 1 Mrd. Schweizer Franken durch die Einmalzahlungen bis zur vollständigen Verrechnung der Vorauszahlung die Einmalzahlungen jeweils im Umfang von zwei Dritteln an die deutschen Behörden weitergeleitet werden, so dass bereits laufende Beträge aus den Einmalzahlungen an die deutschen Behörden fließen, auch wenn der Betrag der Vorauszahlung noch nicht vollständig durch die Einmalzahlungen erreicht worden ist?
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Timeline
11 May 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Vorgehen bei geleisteter Vorauszahlung nach Artikel 15 des mit der Schweiz unterzeichneten Steuerabkommens
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/vorgehen-bei-geleisteter-vorauszahlung-nach-artikel-15-des-mit-der-schweiz-unter/44945
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/44945
- germany · 44945 · source updated 26 July 2022