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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/9615

Vorgehen bei geleisteter Vorauszahlung nach Artikel 15 des mit der Schweiz unterzeichneten Steuerabkommens

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 May 2012

Last action

11 May 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird nach dem im September 2011 unterzeichneten Steuerabkommen mit der Schweiz in der Fassung der Ergänzungen vom 5. April 2012 nach Artikel 15 Absatz 3 die zweite Hälfte der nach Artikel 15 Absatz 2 geleisteten Vorauszahlung in Höhe von 2 Mrd. Schweizer Franken nur mit jeweils einem Drittel der weiteren, den Betrag von 1 Mrd. Schweizer Franken übersteigenden Einmalzahlungen nach Artikel 7 Absatz 4 verrechnet, und folgt daraus, dass nach Überschreiten eines Betrags in Höhe von 1 Mrd. Schweizer Franken durch die Einmalzahlungen bis zur vollständigen Verrechnung der Vorauszahlung die Einmalzahlungen jeweils im Umfang von zwei Dritteln an die deutschen Behörden weitergeleitet werden, so dass bereits laufende Beträge aus den Einmalzahlungen an die deutschen Behörden fließen, auch wenn der Betrag der Vorauszahlung noch nicht vollständig durch die Einmalzahlungen erreicht worden ist?

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Timeline

  1. 11 May 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Vorgehen bei geleisteter Vorauszahlung nach Artikel 15 des mit der Schweiz unterzeichneten Steuerabkommens

    Source: BT

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