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Germany · Question · Schriftliche Frage

17/9796

Berücksichtigung von Zinsen und Kosten beim Ermächtigungsrahmen gemäß ESM-Finanzierungsgesetz

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

25 May 2012

Last action

25 May 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bedeutet die Tatsache, dass es in § 1 Absatz 1 Satz 6 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stab-MechG) heißt: &bdquo;Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nicht anzurechnen&ldquo;, während sich im ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) eine entsprechende Formulierung nicht findet, dass die Beteiligung am einzuzahlenden Kapital gemäß § 1 Absatz 1 ESMFinG und die Ermächtigung für das abrufbare Kapital gemäß § 1 Absatz 2 ESMFinG Zinsen und Kosten umfasst und dass somit &ndash; im Unterschied zur EFSF &ndash; der Ermächtigungsrahmen bezüglich des ESM durch Zinsen und Kosten nicht erhöht wird?<br /> <br /> Falls nein &ndash; falls also Zinsen und Kosten auch hinsichtlich des ESM auf den Ermächtigungsrahmen nicht anzurechnen sind, woraus ergibt sich das, und falls ja &ndash; falls also Deutschland für Zinsen und Kosten nur innerhalb des Gewährleistungsrahmens haftet &ndash;, auf welche Weise wird sichergestellt, dass Stabilitätshilfen nur in einem solchen Umfang gewährt werden, dass das Risiko einschließlich Zinsen und Kosten nicht die Summe des Stammkapitals überschreitet?

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Timeline

  1. 25 May 2012

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Berücksichtigung von Zinsen und Kosten beim Ermächtigungsrahmen gemäß ESM-Finanzierungsgesetz

    Source: BT

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