Information der ehemals unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) fallenden Leiharbeiternehmer über ihre nachträglich gerichtlich bestätigten Entgeltansprüche; Umsetzung der Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungen sowie Unternehmensinsolvenzen in diesem Zusammenhang; Auszahlung entsprechender Ansprüche auf ein höheres Arbeitslosengeld
Original
Introduced
8 June 2012
Last action
8 June 2012 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
24 July 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, dass ehemals unter dem Geltungsbereich des Tarifvertrages der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) beschäftigte Leiharbeitnehmer/-innen über ihre durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. Mai 2012 (Az. 1 ABN 27/12, 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11) bestätigten nachträglichen Entgeltansprüche informiert werden, und falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um den betroffenen Leiharbeitnehmer/-innen die Information über ihre Ansprüche zukommen zu lassen?<br /> <br /> In welchem Umfang (Zahl der Fälle) kam es infolge der durch die Deutsche Rentenversicherung bisher betriebenen Beitragsnachforderung auf Grundlage des BAG-Urteils vom Dezember 2011 zu Unternehmensinsolvenzen, und in welchem Umfang (Zahl der Fälle und in Frage stehendes Beitragsvolumen insgesamt) wurden die fälligen Beiträge im Fall einer Verleiher-Insolvenz durch den Entleiher getragen?<br /> <br /> Welcher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach Auffassung der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass alle Träger der Sozialversicherung, also auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die gesetzlichen Krankenkassen, die ihnen aufgrund der im CGZP-Tarifvertrag zu gering angesetzten Entgelte vorenthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung wirksam einfordern, und welche gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten werden gesehen, den Einzug der betreffenden Sozialversicherungsbeiträge zu optimieren?<br /> <br /> In welchem Umfang haben oder hatten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld, weil bei der Berechnung der Höhe ihre Anspruches zunächst die zu geringen Entgelte des CGZPTarifs zugrunde gelegt wurden, und was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass nicht gezahltes Arbeitslosengeld durch die BA nachgezahlt wird?
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Timeline
8 June 2012
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Information der ehemals unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) fallenden Leiharbeiternehmer über ihre nachträglich gerichtlich bestätigten Entgeltansprüche; Umsetzung der Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungen sowie Unternehmensinsolvenzen in diesem Zusammenhang; Auszahlung entsprechender Ansprüche auf ein höheres Arbeitslosengeld
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/information-der-ehemals-unter-den-geltungsbereich-des-tarifvertrages-der-tarifge/45701
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/45701
- germany · 45701 · source updated 24 July 2024