Rückforderungen von Sozialleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Arbeitgebern bei Zahlung sittenwidriger Löhne
Original
Introduced
12 March 2010
Last action
12 March 2010 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
19 July 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA), wenn aufstockende Transferleistungen für Erwerbstätige gezahlt werden, in jedem Fall im Interesse der Steuerzahler, ob zusätzliche Sozialleistungen deswegen gewährt werden müssen, weil das Arbeitsentgelt offensichtlich sittenwidrig ist, da die Löhne mehr als 30 Prozent unterhalb von Tarifverträgen oder den ortsüblichen Entgelten liegen, und stellt dann entsprechende Rückforderungen gegenüber dem Arbeitgeber, oder findet eine solche offizielle Reaktion regelhaft nur dann statt, wenn die Löhne unter 3 Euro pro Stunde oder weniger liegen, da die BA für sich definiert hat, dass Sittenwidrigkeit offensichtlich erst vorliegt, wenn die Stundenlöhne unter 3 Euro liegen, womit die BA eine Definition gewählt hätte, die sich explizit nicht mit der geltenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts deckt?
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Timeline
12 March 2010
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Rückforderungen von Sozialleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Arbeitgebern bei Zahlung sittenwidriger Löhne
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/ruckforderungen-von-sozialleistungen-durch-die-bundesagentur-fur-arbeit-gegenube/25150
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/25150
- germany · 25150 · source updated 19 July 2024