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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/13113

Finanzielle Auswirkungen bei einer Anpassung des Einkommensteuertarifs sowie einer Anpassung der Freigrenze des Solidaritätszuschlags

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2013

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche finanziellen Auswirkungen (volle Jahreswirkung im Vergleich zum Veranlagungszeitraum 2018) ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Anpassung des Tarifs der Einkommensteuer, bei der die zweite Progressionszone sich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro mit einer Grenzbelastung von 42 Prozent erstreckt, sich daran eine weitere dritte Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 76 200 Euro mit einer linear ansteigenden Grenzbelastung bis 45 Prozent anschließt, danach sich eine Tarifzone mit einem konstanten Grenzsteuersatz von 45 Prozent bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 249 999 Euro anschließt, daran wiederum ab 250 000 Euro zu versteuerndem Einkommen die Grenzbelastung dann (sprunghaft) 48 Prozent beträgt, und welche Entlastungen bzw. Belastungen nach Einkommensdezilen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung aus dieser Tarifanpassung? <br /> <br /> Welche finanziellen Auswirkungen (volle Jahreswirkung im Vergleich zum Veranlagungszeitraum 2018) ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Anpassung des Solidaritätszuschlags, bei der der Solidaritätszuschlag durch Anpassung der Freigrenze nach § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 000 Euro unter Beibehaltung des Aufholtarifs nach § 4 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 erhoben wird, und welche Entlastungen bzw. Belastungen nach Einkommensdezilen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung aus dieser Tarifanpassung (bitte mit Angabe der gesamten Fallzahl differenziert nach Grund und Splittingtabelle, in denen eine Belastung und keine Belastung mit dem Solidaritätszuschlag vorliegt)? <br /> <br /> Welche finanziellen Auswirkungen (volle Jahreswirkung im Vergleich zum Veranlagungszeitraum 2018) ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Anpassung des Tarifs der Einkommensteuer, bei der die zweite Progressionszone sich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro mit einer Grenzbelastung von 42 Prozent erstreckt, sich daran eine weitere dritte Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 76 200 Euro mit einer linear ansteigenden Grenzbelastung bis 45 Prozent anschließt, danach sich eine Tarifzone mit einem konstanten Grenzsteuersatz von 45 Prozent bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 249 999 Euro anschließt, daran wiederum ab 250 000 Euro zu versteuerndem Einkommen die Grenzbelastung dann (sprunghaft) 48 Prozent beträgt, verbunden mit einer Anpassung des Solidaritätszuschlags, bei der der Solidaritätszuschlag durch Anpassung der Freigrenze nach § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 000 Euro unter Beibehaltung des Aufholtarifs nach § 4 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 erhoben wird, und welche Entlastungen bzw. Belastungen nach Einkommensdezilen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung aus dieser Tarifanpassung?

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