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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/1516

Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Kiew für Visaanträge von Bewohnern der Krim

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

23 May 2014

Last action

23 May 2014 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann sichergestellt werden, dass infolge der nach wie vor geltenden Zuständigkeit der Deutschen Botschaft Kiew für Visaanträge von Bewohnern der Krim &ndash; unabhängig davon, ob die Antragsteller einen ukrainischen Reisepass vorlegen oder ob sie über einen Reisepass verfügen, der von einem dritten Staat rechtswirksam ausgestellt wurde, sofern der Wohnsitz des Antragstellers auf der Krim liegt &ndash; ein freier und ungehinderter Zugang zur Visabeantragung in Kiew gewährleistet werden kann, nachdem Männer aus Russland und der Krim im Alter von 16 bis 60 Jahren nur noch in die Ukraine gelassen würden, wenn sie aus familiären oder beruflichen Gründen einreisen sowie 20 bis 35 Jahre alte Frauen von der Krim besonders kontrolliert werden (http://derstandard.at/1397520925540/Ukraineverschaerft-Einreise-fuer-Russen-und-Krim-Bewohner), und welche Planungen bestehen seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Zuständigkeit für Visaanträge von Bewohnern der Krim vor dem Hintergrund, dass die Defacto-Regierung der Ukraine angekündigt hat, eine generelle Visapflicht für Russen einzuführen (www.tagesspiegel.de/politik/krise-auf-derkrim-russland-unbeeindruckt-von-westlichemprotest/ 9836052.html), was dann die Bewohner der Krim betreffen würde?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 23 May 2014

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Kiew für Visaanträge von Bewohnern der Krim

    Source: BT

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