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Germany · Question · Mündliche Frage

18/1589

Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 May 2014

Last action

4 June 2014 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

20 December 2023

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von wie vielen noch lebenden anspruchsberechtigten Hinterbliebenen und Ansprüchen in welcher Gesamthöhe geht die Bundesregierung aus, wenn die geplante Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto in § 3 Absatz 1 Satz 2 so formuliert wird, dass die Hinterbliebenen so gestellt werden, als habe der Verfolgte seinen Antrag im Jahr 2002 nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt, falls der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist und zuvor noch keinen Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt hat?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 30 May 2014

    Mündliche Frage

    Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

    Source: BT

  2. 4 June 2014

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Geplante Änderung des § 3 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

    Source: BT

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