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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/1684

Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe im steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

6 June 2014

Last action

6 June 2014 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie vereinbart die Bundesregierung die von ihr im Begründungsteil des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundestagsdrucksache 18/1306) formulierte Aussage, dass der Gesetzentwurf eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnerinnen und -partnern in allen steuerlichen Belangen beinhalte (vgl. Begründung, A. Allgemeiner Teil, II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs, letzter Satz), obwohl der Gesetzentwurf keine Gleichbehandlung mit der Ehe im steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht herstellt, da die Aufnahme der Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaften in den Katalog der steuerlich anerkannten gemeinnützigen Tätigkeiten gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung nicht enthalten ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes zum besonderen Schutz für Ehe und Familie keinen Ausschluss der Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaften als steuerlich begünstigte gemeinnützige Tätigkeit gebietet (bitte mit Begründung)?</p>

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Timeline

  1. 6 June 2014

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe im steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

    Source: BT

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