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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/2309

Unterscheidung zwischen "ethnischen Deutschen" und anderen deutschen Staatsbürgern durch den Verfassungsschutz-Präsidenten Dr. Maaßen bei einer Berichterstattung zu Gefahren durch Rückkehrer aus dem syrischen Bürgerkrieg

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 August 2014

Last action

8 August 2014 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Aufgrund welcher Erwägungen hält es die Bundesregierung für zulässig und angemessen, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, bei der Berichterstattung zu &quot;Hinweisen hinsichtlich der konkreten Gefahr durch Rückkehrer aus dem syrischen Bürgerkrieg&quot; in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014 nach meiner Wahrnehmung angeregt hat, bei Gefahrenabwehrmaßnahmen zwischen &quot;ethnischen Deutschen&quot; und anderen Menschen deutscher Staatsangehörigkeit zu unterscheiden, angesichts dessen, dass Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass &quot;[N]iemand [. . .] wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner [. . .] Herkunft [. . .] benachteiligt oder bevorzugt werden [darf]&quot; und Abstufungen innerhalb der deutschen Staatsangehörigkeit dem Grundgesetz fremd sind, und wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls von den Äußerungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentlich distanzieren?</p>

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Timeline

  1. 8 August 2014

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Unterscheidung zwischen "ethnischen Deutschen" und anderen deutschen Staatsbürgern durch den Verfassungsschutz-Präsidenten Dr. Maaßen bei einer Berichterstattung zu Gefahren durch Rückkehrer aus dem syrischen Bürgerkrieg

    Source: BT

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