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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/2352

Nichtzahlung von Kinderzulage und Familienzuschlag für in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Personen durch bestimmte Stiftungen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

15 August 2014

Last action

15 August 2014 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Stiftungen (wie nach meinen Informationen z. B. die Hans-Böckler-Stiftung), die gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Fassung vom Juli 2013, Nummer II.2.4), nach denen Kinder von Lebenspartnern bei der Zahlung einer Kinderzulage berücksichtigt werden können, möglicherweise die Zahlung von Kindergeld und Familienzuschlag verwehren, obwohl sie in eheähnlicher Gemeinschaft mit ihrem Partner sowie zwei Kindern in einem Haushalt zusammenleben, vor dem Hintergrund, dass nach mir vorliegenden Informationen andere DFG-geförderte (DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.) Stipendien (z. B. Research Track der HU Graduate School) diese Zuschläge gewähren und andere staatliche Stellen ebenfalls die eheähnliche Gemeinschaft als familiäre Realsituation anerkennen, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?</p>

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Timeline

  1. 15 August 2014

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Nichtzahlung von Kinderzulage und Familienzuschlag für in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Personen durch bestimmte Stiftungen

    Source: BT

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