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Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwenrente

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 January 2014

Last action

15 January 2014 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den geplanten zusätzlichen Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwen- bzw. Witwerrente zu berücksichtigen, und wie viele Personen mit Rentenansprüchen für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder haben heute &ndash; bei gleichzeitigem Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente &ndash; ein anrechenbares Einkommen, das über dem aktuellen Freibetrag von zurzeit 742,90 Euro in den alten bzw. 679,54 Euro in den neuen Bundesländern liegt?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 10 January 2014

    Mündliche Frage

    Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwenrente

    Source: BT

  2. 15 January 2014

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwenrente

    Source: BT

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