Wiederaufnahme von Steuerverfahren bei unvollständigen oder falschen Angaben im Rahmen einer Selbstanzeige
Original
Introduced
9 October 2014
Last action
9 October 2014 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Ist es nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend, dass die Wiederaufnahme eines nach § 398a Absatz 1 AO abgeschlossenen Verfahrens nach derzeitiger Regelung nicht zulässig ist, wenn die Finanzbehörde im Nachhinein erkennt, dass die Angaben im Rahmen einer Selbstanzeige nicht vollständig oder unrichtig sind, und ist es zutreffend, dass die geplante Ausweitung der Berichtigungspflicht für die letzten zehn Jahre vor Abgabe der Selbstanzeige nicht zwangsweise mit der Festsetzungsverjährung korrespondiert, so dass Fälle vorstellbar sind, in denen die oder der Steuerpflichtige auch nach der geplanten Änderung zu einigen steuerlich noch offenen Zeiträumen nach § 371 AO keine Angaben machen muss (bitte begründen)?</p>
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Timeline
9 October 2014
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Wiederaufnahme von Steuerverfahren bei unvollständigen oder falschen Angaben im Rahmen einer Selbstanzeige
Source: BT
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/wiederaufnahme-von-steuerverfahren-bei-unvollstandigen-oder-falschen-angaben-im/63538
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/63538
- germany · 63538 · source updated 26 July 2022