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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/3672

Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen bezüglich der Beförderung von Ausländern mit dem EU-Recht

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

5 January 2015

Last action

5 January 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung (bitte ausführen) hält die Bundesregierung die deutsche Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen in Bezug auf die Beförderung von Ausländern, insbesondere die §§ 63 bis 65 des Aufenthaltsgesetzes, für vereinbar mit EU-Recht, nachdem die Europäische Kommission gegen die Tschechische Republik ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil Sanktionsregelungen für die Beförderung von Reisenden ohne entsprechende Reisedokumente bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums gegen EURecht verstießen, da dies Unternehmen zu systematischen Personenkontrollen verpflichte (vgl. Ratsdokument 10063/14, S. 6), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezügliche Kontrollpraxis der Beförderungsunternehmen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums nach oder aus Deutschland (bitte im Detail darstellen, auch, welche konkreteren Absprachen, Vereinbarungen, Anweisungen usw. diesbezüglich zwischen staatlichen Stellen und Beförderungsunternehmen existieren oder getroffen wurden)?</p>

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Timeline

  1. 5 January 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen bezüglich der Beförderung von Ausländern mit dem EU-Recht

    Source: BT

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