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Restriktivere Auslegung der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

9 January 2015

Last action

14 January 2015 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Aufgrund welcher Erwägungen hält es die Bundesregierung integrationspolitisch für sinnvoll, die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach sieben statt acht Jahren gemäß § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitgesetzes (StAG) nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs abweichend von Nummer 10.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern (BMI) zum StAG vom 17. April 2009 dahingehend restriktiver auszulegen, dass nunmehr &ndash; auch von hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen &ndash; nicht mehr lediglich der Nachweis der bestandenen Prüfungen, sondern in jedem Fall die Teilnahme an dem gesamten Kurs erforderlich sein soll (vgl. Schreiben des BMI an die für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörden vom 31. Juli 2013, Az. VII5-21008/1#3, Betr.: Test &quot;Leben in Deutschland&quot;), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die dadurch voraussichtlich entstehenden Mehrkosten für die öffentliche Hand?</p>

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Timeline

  1. 9 January 2015

    Mündliche Frage

    Restriktivere Auslegung der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs

    Source: BT

  2. 14 January 2015

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Restriktivere Auslegung der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs

    Source: BT

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