PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

18/3888

Verbot des Inverkehrbringens von Energydrinks oder deren Vermarktung als sportlich leistungssteigernd vor dem Hintergrund der Studien und Warnungen deutscher, europäischer und internationaler Behörden und Institute zu potenziellen Gesundheitsgefährdungen solcher Drinks

Original: Verbot des Inverkehrbringens von Energydrinks oder deren Vermarktung als sportlich leistungssteigernd vor dem Hintergrund der Studien und Warnungen deutscher, europäischer und internationaler Behörden und Institute zu potenziellen Gesundheitsgefährdungen solcher Drinks

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 January 2015

Last action

30 January 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

27 March 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund folgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit fünfeinhalb Jahren nicht der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2009, das Inverkehrbringen von Energyshots zu untersagen, insbesondere im Hinblick auf die vom BfR festgestellten großen Gesundheitsrisiken, wie Herz-Rhythmus-Störungen, Krampfanfälle oder Nierenversagen, auch schon bei Kindern und Jugendlichen, und im Hinblick darauf, dass ein gemäßigter Konsum bei diesen hochkonzentrierten Energyshots in vielen Fällen, gerade unter Kindern und Jugendlichen, nicht eingehalten wird (www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_ risiken_durch_den_uebermaessigen_verzehr_ von_energy_shots.pdf)?<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Veröffentlichung der aktuellen Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), in der nun erstmals ein Höchstwert für Koffein ermittelt wurde, wonach bei einer Dosis von drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht bei Erwachsenen (auch für Kinder und Jugendliche könnten drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als Orientierungswert dienen) keine Nebenwirkungen durch Koffein zu erwarten seien, aber bereits bei einem zwölfjährigen Jungen mit 50 kg Körpergewicht dieser Höchstwert nach dieser Rechnung schon mit einer 0,5-l-Dose eines Energydrinks überschritten wird, und laut dieser aktuellen EFSAStudie in Deutschland bereits bis zu 6,6 Prozent der Jugendlichen als &quot;Hochverzehrer&quot; (Überschreiten der EFSA-Höchstmengen für Koffein) gelten und laut dieser Studie Energydrinks die wesentliche Quelle für die Koffeinaufnahme unter Kindern und Jugendlichen darstellen, zumindest die Energyshots zu verbieten?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass auch besonders die Vermarktung dieser Energydrinks als höchst problematisch anzusehen ist, weil die Werbung insbesondere mit sportlicher Leistungssteigerung wirbt, aber die Gesundheitsbehörden, wie das BfR, Forscher der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die EFSA und die französische Gesundheitsbehörde ANSES, gerade vor extremer sportlicher Betätigung unter Einnahme dieser Energydrinks warnen (http://journal.frontiersin.org/Journal/10.3389/fpubh.2014.00134/full, www.anses.fr/sites/default/files/documents/NUT2012sa0212EN.pdf, www.efsa.europa.eu/de/consultations/call/150115.pdf)?

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 30 January 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Verbot des Inverkehrbringens von Energydrinks oder deren Vermarktung als sportlich leistungssteigernd vor dem Hintergrund der Studien und Warnungen deutscher, europäischer und internationaler Behörden und Institute zu potenziellen Gesundheitsgefährdungen solcher Drinks

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.