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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/4001

Arbeitslosmeldung bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands der Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne von § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 February 2015

Last action

13 February 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Arbeitslosmeldung bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter &ndash; wie in § 16 SGB III vorgesehen &ndash; zwingende Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands der Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 22 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, und ergibt sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung, dass Arbeitsuchende aus der Stillen Reserve, Arbeitsuchende aus dem EU-Ausland sowie entsandte Arbeitnehmer, sofern diese Gruppen bei keiner Arbeitsagentur oder keinem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, generell einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben? <br /> <br /> Auf welche Größenordnung schätzt die Bundesregierung jeweils die Größe der in Frage 71 benannten Personengruppen, und wie gedenkt die Bundesregierung &ndash; falls auf die Arbeitslosmeldung als zwingende Voraussetzung verzichtet werden sollte &ndash;, den Tatbestand der Langzeitarbeitslosigkeit bei den genannten Personengruppen festzustellen und nachzuweisen?

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Timeline

  1. 13 February 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Arbeitslosmeldung bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands der Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne von § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz

    Source: BT

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