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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/4140

Auslegung und Verfahren in Anwendung des § 20 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich des Verkaufsverbots von Waren und Leistungen unter Einstandspreis

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

27 February 2015

Last action

27 February 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verfahren hat das Bundeskartellamt in den letzten zehn Jahren jeweils auf Grundlage des § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft wegen des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis geführt (bitte nach Jahren bzw. Zahl der Verfahren auflisten), und wie hoch waren die in den jeweiligen Jahren auf dieser Grundlage verhängten Bußgelder? <br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzliche Bestimmung des &quot;nicht nur gelegentlich[ en]&quot; Verkaufs unter Einstandspreis in der Praxis ausgelegt (§ 20 Absatz 3 Nummer 2 GWB), das heißt, in welchem Umfang (Menge, regionale Verbreitung des Angebots) wird noch von einem gelegentlichen Angebot der unter Einstandspreis angebotenen Waren ausgegangen (bitte anhand eines konkreten Beispiels darlegen), und sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf, zum Beispiel in Richtung eines generellen Verkaufsverbots unter Einstandspreis für Lebensmittel?

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Timeline

  1. 27 February 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Auslegung und Verfahren in Anwendung des § 20 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich des Verkaufsverbots von Waren und Leistungen unter Einstandspreis

    Source: BT

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