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Zuständigkeit der Bundesländerbehörden hinsichtlich der Einsatzgenehmigung der Insektizide Dipel ES und Karate Forst und Aufweichung der Einsatzbeschränkungen für Insektizidausbringung mit Luftfahrzeugen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 March 2015

Last action

18 March 2015 · Mündliche Frage/Mündliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Einsatzgenehmigung der Insektizide Dipel ES und Karate Forst in Naturschutzgebieten in das Ermessen der Bundesländerbehörden zu stellen, ohne die bisher zwingende Voraussetzung einer Notfallzulassung durch das BVL vorzusehen (vgl. Gemeinsames Informationspapier von Bundesamt für Naturschutz [BfN] und Umweltbundesamt [UBA] &quot;Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen &ndash; Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung&quot;, März 2015), und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die bis zum 19. Februar 2015 gültigen Einsatzbeschränkungen für Insektizidausbringung mit Luftfahrzeugen (grundsätzlich keine Anwendung in Naturschutzgebieten, Anwendung auf maximal der Hälfte der zusammenhängenden Waldfläche) durch neu geschaffene Ausnahmetatbestände im Rahmen der Neuregelung aufgeweicht wurden (vgl. Anwendungsbestimmungen in den Anlagen zum Gemeinsamen Informationspapier sowie Präsentation von Dr. Petra Pucelik-Günther vom Mai 2014 unter http://bit.ly/1Cc7C8x)?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 13 March 2015

    Mündliche Frage

    Zuständigkeit der Bundesländerbehörden hinsichtlich der Einsatzgenehmigung der Insektizide Dipel ES und Karate Forst und Aufweichung der Einsatzbeschränkungen für Insektizidausbringung mit Luftfahrzeugen

    Source: BT

  2. 18 March 2015

    Mündliche Frage/Mündliche Antwort

    Zuständigkeit der Bundesländerbehörden hinsichtlich der Einsatzgenehmigung der Insektizide Dipel ES und Karate Forst und Aufweichung der Einsatzbeschränkungen für Insektizidausbringung mit Luftfahrzeugen

    Source: BT

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