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Berücksichtigung individueller Einzelfallumstände im Rahmen einer Härtefallprüfung in der Visumerteilungspraxis

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

20 March 2015

Last action

25 March 2015 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird die Bundesregierung nach der Stellungnahme der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof vom 19. März 2015 in dem Verfahren C-153/14 in der Visumerteilungspraxis dafür sorgen, dass es im Rahmen einer Härtefallprüfung zu einer umfassenden Berücksichtigung aller individuellen Einzelfallumstände kommt (z. B. des Bildungsstands, der Kosten des Spracherwerbs, der Verfügbarkeit von Sprachkursen), weil all diese Umstände nach Vorgaben im Visumhandbuch ausdrücklich nicht berücksichtigt werden sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 17/5732), und inwieweit hält sie die Einschätzung der Generalanwältin zur niederländischen Regelung, wonach der Prüfungsnachweis &quot;ohne größere Mühen möglich&quot; sei (Randnummer 36), auf die deutsche Regelung für übertragbar, die im Gegensatz zur niederländischen auch den schriftlichen Nachweis von Sprachkenntnissen des Niveaus A 1 verlangt, sodass im Ergebnis ein Drittel der Prüfungsteilnehmenden den Test nicht besteht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/937, Anlage zu den Fragen 30b und 30c)?

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Timeline

  1. 20 March 2015

    Mündliche Frage

    Berücksichtigung individueller Einzelfallumstände im Rahmen einer Härtefallprüfung in der Visumerteilungspraxis

    Source: BT

  2. 25 March 2015

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Berücksichtigung individueller Einzelfallumstände im Rahmen einer Härtefallprüfung in der Visumerteilungspraxis

    Source: BT

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