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Voraussetzungen zur Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch die BaFin bei Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung und aus Kulanz vorgenommene Regulierungen durch Versicherungen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 April 2015

Last action

6 May 2015 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei begründeten Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten, und aus welchen Gründen waren diese Voraussetzungen bei den 20 Prozent begründeten Beschwerden in den Jahren 2010 bis 2014 nicht gegeben (siehe Plenarprotokoll 18/99, Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 7)?<br /> <br /> Aus welchen Gründen haben Versicherungen, obwohl die Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung, laut BaFin unbegründet waren, aus Kulanz eine Regulierung vorgenommen, und wie bewertet die Bundesregierung dies unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Interessen der Versicherungsgemeinschaft bzw. der &quot;Wahrung des kollektiven Verbraucherschutzes&quot; (siehe Plenarprotokoll 18/99, Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 7)?

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Timeline

  1. 30 April 2015

    Mündliche Frage

    Voraussetzungen zur Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch die BaFin bei Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung und aus Kulanz vorgenommene Regulierungen durch Versicherungen

    Source: BT

  2. 6 May 2015

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Voraussetzungen zur Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch die BaFin bei Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung und aus Kulanz vorgenommene Regulierungen durch Versicherungen

    Source: BT

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