Rechtsgrundlage der Kontrollen in Baden-Württemberg hinsichtlich der Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln bei Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen
Original
Introduced
26 June 2015
Last action
26 June 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-Württemberg Kontrollen durch den Wirtschaftskontrolldienst über die Allergenkennzeichnung bei Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, wie z. B. der örtlichen freiwilligen Feuerwehr, obwohl es in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung eindeutig heißt: "Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.", und welche Rechtsfolgen ergeben sich für Vereine, die sich auf diese Regelung verlas-sen, ihre angebotenen Nahrungsmittel nicht kennzeichnen und dann bei Kontrollen auffallen?
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Timeline
26 June 2015
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Rechtsgrundlage der Kontrollen in Baden-Württemberg hinsichtlich der Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln bei Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/rechtsgrundlage-der-kontrollen-in-baden-wurttemberg-hinsichtlich-der-allergenken/68374
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/68374
- germany · 68374 · source updated 26 July 2022