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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/5977

Aufhebung des Stichtages einer Einreise bis 1. Februar 2013 in der Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an syrische Studierende nach § 23 Abs. 1 AufenthG

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 September 2015

Last action

11 September 2015 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist das Bundesministerium des Innern dazu bereit, sich dafür einzusetzen bzw. sein Einverständnis dafür zu erklären, dass der bisherige Stichtag einer Einreise bis 1. Februar 2013 in der Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an syrische Studierende nach § 23 Absatz 1 AufenthG aufgehoben wird, um den betroffenen syrischen Studierenden die Weiterführung ihres Studiums gegebenenfalls mit BAföGFörderungen (BAföG-Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu ermöglichen (vgl. Schreiben der Union der Syrischen Studenten und Akademiker e. V. an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages vom 16. Juli 2015, in dem von 170 dem Verein namentlich bekannten Betroffenen die Rede ist), und wie ist die Gesamtauffassung der Bundesregierung zu dieser Frage, insbesondere die Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration?

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Timeline

  1. 11 September 2015

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Aufhebung des Stichtages einer Einreise bis 1. Februar 2013 in der Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an syrische Studierende nach § 23 Abs. 1 AufenthG

    Source: BT

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