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Aussagen des Generalbundesanwalts Harald Range sowie des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bzgl. der Kenntnis von Veröffentlichungen aus dem Jahr 2014 zur geplanten Referatsgruppe 3C

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

25 September 2015

Last action

30 September 2015 · Nichtbeantwortung

Status

Nicht beantwortet wegen Nichtanwesenheit des Fragestellers

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, dass sowohl der Generalbundesanwalt Harald Range in der 63. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 19. August 2015 als auch der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen, in der 65. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23. September 2015 auf die Nachfrage, ob sie zum Zeitpunkt der erstatteten Strafanzeigen Kenntnisse von Veröffentlichungen aus dem Jahre 2014 zu der geplanten Referatsgruppe 3C durch andere Medien (z. B. www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-soziale-netzwerke-100.html) gehabt hätten, angaben, dass sie nichts von diesen Veröffentlichungen gewusst hätten, obwohl jene in dem von Andre Meister am 25. Februar 2015 auf netzpolitik.org veröffentlichten Artikel, der als Grundlage der am 25. März 2015 erstatteten Strafanzeige diente, bereits am 25. Februar 2015 verlinkt waren (siehe https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/)?

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Timeline

  1. 25 September 2015

    Mündliche Frage

    Aussagen des Generalbundesanwalts Harald Range sowie des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bzgl. der Kenntnis von Veröffentlichungen aus dem Jahr 2014 zur geplanten Referatsgruppe 3C

    Source: BT

  2. 30 September 2015

    Nichtbeantwortung

    Aussagen des Generalbundesanwalts Harald Range sowie des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bzgl. der Kenntnis von Veröffentlichungen aus dem Jahr 2014 zur geplanten Referatsgruppe 3C

    Source: BT

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