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Germany · Question · Mündliche Frage

18/8566

Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Essensversorgung in Flüchtlingsunterkünften ohne Kochmöglichkeit

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

27 May 2016

Last action

1 June 2016 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll sichergestellt werden, dass die nach einer geplanten Gesetzesänderung eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) &ndash; Rechtsvereinfachung (vgl. Antworten auf meine Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/8567) künftig nicht mehr an anerkannte Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften ohne Möglichkeit einer Selbstversorgung leben, ausgezahlten Geldbeträge für häusliche Ernährung und Haushaltsenergie den Kommunen oder gegebenenfalls Ländern zur Verfügung gestellt werden, die derzeit, aber auch nach der Gesetzesänderung, real für die Kosten insbesondere zur Deckung des Ernährungsbedarfs aufkommen, und warum trifft die Bundesregierung im Zuge der geplanten Gesetzesänderung diesbezüglich keine konkrete und verbindliche Regelung (bitte ausführen)?

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Timeline

  1. 27 May 2016

    Mündliche Frage

    Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Essensversorgung in Flüchtlingsunterkünften ohne Kochmöglichkeit

    Source: BT

  2. 1 June 2016

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Essensversorgung in Flüchtlingsunterkünften ohne Kochmöglichkeit

    Source: BT

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