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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/8815

Begründung im Entwurf eines Integrationsgesetzes zu Leistungsbeschränkungen bei Zuständigkeit eines anderen Staates

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

17 June 2016

Last action

17 June 2016 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Begründung im Entwurf eines Integrationsgesetzes zu Nummer 1 Buchstabe a, § 1a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) regele bislang nur Leistungseinschränkungen bei Zuständigkeit eines anderen Staates im Rahmen der Dublin-Verordnung, damit vereinbar, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7834 noch klarstellte, dass dies gerade nicht der Anwendungsbereich von § 1a Absatz 4 AsylbLG ist, sondern dass es ausschließlich um Fälle von Personen geht, die sich entgegen anders lautenden Umsiedlungsentscheidung infolge eines Ratsbeschlusses der EU (es geht dabei nicht um Dublin-Fälle) in Deutschland aufhalten, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die &ndash; nach meiner Auffassung &ndash; inhaltlich falscher Gesetzesbegründung richtigzustellen, damit es nicht unter Berufung auf diese Begründung zu ungerechtfertigten Leistungskürzungen oder Fehlurteilen in der Rechtsprechung kommt (bitte ausführen)?

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Timeline

  1. 17 June 2016

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Begründung im Entwurf eines Integrationsgesetzes zu Leistungsbeschränkungen bei Zuständigkeit eines anderen Staates

    Source: BT

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