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Germany · Question · Schriftliche Frage

18/9248

Berechnung der Anzahl der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anspruchsberechtigten Studenten

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

22 July 2016

Last action

22 July 2016 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wurde im Detail bis 2014 die Anzahl der Studierenden berechnet, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes anspruchsberechtigt waren, und aus welchen Studierendengruppen (bspw. Teilzeit- bzw. Vollzeitstudierende oder Studierende innerhalb bzw. außerhalb der Regelstudienzeit) setzte sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten bis 2014 zusammen? <br /> <br /> Wie wird seit 2014 im Detail die Anzahl der Anspruchsberechtigten berechnet, vor dem Hintergrund, dass seit dem 20. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes von 2014 die Berechnung der Anspruchsberechtigten &quot;modifiziert&quot; wurde damit ein &quot;zunehmender Verzerrungseffekt&quot; durch die sich ausbreitenden zweistufigen Studiengänge dadurch vermieden werden sollte (Bundestagsdrucksache 18/460, S. 8), und aus welchen Studierendengruppen (s. o.) setzt sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten seit der Modifizierung 2014 zusammen?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 22 July 2016

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Berechnung der Anzahl der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anspruchsberechtigten Studenten

    Source: BT

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