Umstände für die Annahme eines Härtefalls nach § 12a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf die Wohnsitzregelung
Original
Introduced
16 September 2016
Last action
16 September 2016 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
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—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Genügt nach Auffassung der Bundesregierung der Umstand eines aufgrund alter Rechtslage rechtmä-ßig bereits erfolgten Umzugs anerkannter Flüchtlinge in angemessenen Wohnraum in einem von der Wohnsitzauflage abweichenden Bundesland für sich genommen bereits für die Annahme eines Härtefalls nach § 12a Absatz 5 AufenthG (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Integrationsgesetzes zu Ziffer 13, Bundestagsdrucksache 18/8883) oder müssen zusätzliche Umstände im Einzelfall hinzukommen (gegebenenfalls bitte Umstände ausführen), und welche Maß-nahmen ergreift die Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um den infolge der rückwirkenden Anwendung der Neuregelung des § 12a AufenthG bereits eingetretenen erheblichen Verunsicherungen (wegen Umzugsaufforderungen, Leistungseinstellungen, vgl. z. B.: www.caritas-essen.de/aktuelles/presse/absurd-und-kontraproduktiv-bc47e470-c854-4077-88db-bad0f69ceafe) zügig entgegenzuwirken, insbesondere auch mit Blick auf die zum Teil mit betroffenen Kinder (die am Wohnort zur Kita oder in die Schule gehen) und weil eine rückwirkende Durchsetzung der Wohnsitzauflage bei bereits erfolgtem Umzug in angemessenen Wohnraum nicht mit einer besseren Integration der Betroffenen begründet werden kann, wie es völker- und unionsrechtlich aber erforderlich ist?
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Timeline
16 September 2016
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Umstände für die Annahme eines Härtefalls nach § 12a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf die Wohnsitzregelung
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/umstande-fur-die-annahme-eines-hartefalls-nach-12a-absatz-5-des-aufenthaltsgeset/77545
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- germany · 77545 · source updated 26 July 2022