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Regelungen zum Umfang der medizinischen und sonstigen Hilfe für Leistungsberechtigte nach dem asylum seekersleistungsgesetz und der EU-Aufnahmerichtlinie

Original: Regelungen zum Umfang der medizinischen und sonstigen Hilfe für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der EU-Aufnahmerichtlinie

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 September 2016

Last action

21 September 2016 · Mündliche Frage/Mündliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den Vorgaben von Artikel 19 Absatz 2 und 25 Absatz 1 der Aufnahmerichtlinie, Leistungsberechtigten nach dem asylum seekersleistungsgesetz (AsylblG) medizinische und sonstige Hilfe lediglich in dem von den §§ 4 und 6 AsylblG vorgesehenen Umfang zu gewähren, obwohl die Aufnahmerichtlinie die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich einer ggf. erforderlichen psychologischen Behandlung, zu gewähren und Opfern von Folter, Vergewaltigung und anderen schweren Gewalttaten einen Anspruch auf medizinische Behandlung einzuräumen (vgl. Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des asylum seekersleistungsgesetzes), und wie wird die Bundesregierung die unionsrechtskonforme Leistungsgewährung sicherstellen?

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 16 September 2016

    Mündliche Frage

    Regelungen zum Umfang der medizinischen und sonstigen Hilfe für Leistungsberechtigte nach dem asylum seekersleistungsgesetz und der EU-Aufnahmerichtlinie

    Source: BT

  2. 21 September 2016

    Mündliche Frage/Mündliche Antwort

    Regelungen zum Umfang der medizinischen und sonstigen Hilfe für Leistungsberechtigte nach dem asylum seekersleistungsgesetz und der EU-Aufnahmerichtlinie

    Source: BT

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