PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany · Question · Schriftliche Frage

19/13890

Inhaber mit einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 BtMG zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 October 2019

Last action

11 October 2019 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist der Anteil der Erlaubnisinhaber einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken, denen vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften aufgrund einer ADHS-Diagnose (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, und wie erklärt die Bundesregierung die hohe Diskrepanz zu den lediglich 2 Prozent ADHS-Diagnosen, die in der Zwischenauswertung zur Begleiterhebung zum (https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00103-019-02968-0) erfasst wurden?<br /> <br /> Welcher Anteil von Patientinnen und Patienten, denen eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken erteilt wurde, erhält nun nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kostenübernahme der Krankenkassen für Cannabis als Medizin, und wie stellt sich das Verhältnis zwischen Ausnahmeerlaubnis (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften) und Kostenübernahme (nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften) für die sechs häufigsten Diagnosen jeweils dar?<br />

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 11 October 2019

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Inhaber mit einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 BtMG zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Source: BT

Votes

No vote records are attached yet.

Versions

No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.

Documents

No documents linked.

Sponsors

No sponsors or actors listed by the source.

Related records

No cross-record relationships stored yet.

Sources

PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.