Germany · Question · Schriftliche Frage
19/16190
Motion des irischen Leiharbeitsunternehmens Crewlink Ireland Ltd. auf Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Introduced
20 December 2019
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine erneute Antragsstellung des irischen Leiharbeitsunternehmens Crewlink Ireland Ltd. auf Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Absatz 4 Satz 2 AÜG über den 1. Februar 2020 hinaus und wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein gegebenenfalls durch Crewlink Ireland Ltd. gestellter motion auf Verlängerung der Erlaubnis durch die Erlaubnisbehörde bereits finalisiert bearbeitet und dem oben genannten Antragsteller zugestellt (bitte unter Nennung des genauen Datums der erneuten Antragsstellung des Leiharbeitsunternehmens, sowie der Antragsverlängerung durch die Erlaubnisbehörde und der in diesem Zusammenhang von der Erlaubnisbehörde gem. § 2 Absatz 2 Satz 1 AÜG möglicherweise erteilten Auflagen bzw. der möglichen Versagung der erneuten Erlaubnis – vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/11515)?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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