Versteuerung der im Rahmen der Corona-Krise geleisteten Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige
Original
Introduced
3 April 2020
Last action
3 April 2020 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen die Empfänger der geplanten Einmalzahlung für Kleinunternehmer und Soloselbständige (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.htmlid1694894) die Direktzuschüsse im kommenden Jahr bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer als gewinnwirksam berücksichtigen, und falls ja, wird damit nach Meinung der Bundesregierung den Unternehmen tatsächlich unbürokratisch geholfen (www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html)?<br /> <br /> Wie viel Geld – von den geplanten bis zu 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten – bleibt nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich dem Kleinunternehmer bzw. Soloselbständigen nach einer entsprechenden Versteuerung übrig, und mit wie viel Steuereinnahmen rechnet die Bundesregierung aus den geplanten Hilfszahlungen?
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Timeline
3 April 2020
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Versteuerung der im Rahmen der Corona-Krise geleisteten Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/versteuerung-der-im-rahmen-der-corona-krise-geleisteten-soforthilfe-fur-kleinunt/261086
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/261086
- germany · 261086 · source updated 26 July 2022