Germany · Question · Schriftliche Frage
19/18555
Legal basis for the exit restrictions for German citizens that have been in effect since March 2020
Introduced
17 April 2020
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
17 July 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage wird seit dem 16. März 2020 deutschen Staatsbürgern die Ausreise in mehrere Nachbarländer, darunter die Schweiz, bei Fehlen eines "dringenden Grundes" verwehrt (www.bmi.bund.de: "Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen"), also noch vor dem Zeitpunkt, zu dem beispielsweise die Schweiz ihrerseits die Einreise aus Deutschland stark reglementiert hat (in der Nacht vom 16. auf den 17. März 2020, www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/aktuell/medienninformationen/medienmitteilungen.msg-id-78452.html), und inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, einerseits zwar die Ausreise von Pendlern (auch von mehreren Personen in einem PKW) zu gestatten, andererseits aber die Ausreise ohne "dringenden Grund" auch dann zu untersagen, wenn es sich lediglich um Einzelpersonen handelt, für die nach meiner Auffassung dies- und jenseits der Schweizer Grenze kein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus besteht (bitte begründen)?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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