Germany · Question · Schriftliche Frage
19/19021
Anwendungsbereich des § 3e Abs. 3 des bills zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Introduced
7 May 2020
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass international tätige Unternehmen, die keinen Hauptsitz in Deutschland haben (wie zum Beispiel YouTube oder Facebook), aufgrund des neu vorgesehenen § 3e Absatz 3 des aktuellen von der Bundesregierung vorgelegten bills zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDGÄndG-E), www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Aenderung_NetzDG.pdf;jsessionid=24F003DCA3788673B336246706F3C2DA.2_cid334?__blob=publicati onFile&v=2, nach dem solche Video-SharingPlattformdienste von der Anwendung des NetzDG ausgenommen sind, aus dem Anwendungsbereich des NetzDG herausfallen und die Regelungen des NetzDG somit für die wichtigsten internationalen Player wie YouTube und Facebook folglich ins Leere laufen, und wenn nein, warum nicht? <br /> <br /> Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die in § 3e Absatz 3 vorgesehene Regelung im NetzDGÄndG-E ohnehin nicht für alle sozialen Netzwerke einheitlich gelten und nicht nur für VideoSharing-Plattformdienste, und trifft dies nicht insbesondere auch für die Fallkonstellation zu, wie sie zum Beispiel bei der Social-Media-Plattform Facebook gegeben ist, die eine Video-SharingPlattform als wesentlichen Teilbereich ihres Gesamtauftritts anbietet und bei der nach dem aktuellen NetzDGÄndG-E für diesen Bereich dann das NetzDG nicht gelten würde, aber für alle anderen Bereiche derselben Plattform schon?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
Timeline
No timeline events have been ingested for this record yet.
Votes
No vote records are attached yet.
Versions
No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.
Documents
No documents linked.
Sponsors
No sponsors or actors listed by the source.
Related records
No cross-record relationships stored yet.
Sources
PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.