Germany · Question · Schriftliche Frage
19/21517
Financing of digital devices contrary to state law obligations
Introduced
7 August 2020
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
13 January 2026
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Finanzierung von digitalen Endgeräten durch Bundesmittel nach Ansicht der Bundesregierung entsprechend der geltenden Rechtslage auch dann möglich, wenn die Länder diese Endgeräte den Schülern aufgrund einer landesgesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung stellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung vor dem Hintergrund, dass der DigitalPakt Schule rechtlich auf dem neugefassten Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) sowie auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern fußt, zusätzlich ein "Sofortprogramm Endgeräte" angekündigt wurde (wobei Artikel 104c GG u. a. vorsieht, dass die Ausgaben der Länder, für die der Bund Mittel bereitstellt, "befristet" sein müssen) und es auch Überlegungen in den Ländern gibt, dass Schüler künftig im Rahmen der Lernmittelfreiheit einen Rechtsanspruch auf die Ausstattung mit digitalen Endgeräten haben (vgl. hierzu Drucksache 18/8347 im Bayerischen Landtag)?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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