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Germany · Question · Schriftliche Frage

19/22675

Möglichkeit des Erwerbs eines Sprachzertifikats im Rahmen des Ehegattennachzugs

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

18 September 2020

Last action

18 September 2020 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Ländern (bitte namentlich die 28 Länder auflisten, von denen am häufigsten Ehegattennachzüge beantragt werden) gibt es derzeit keine Möglichkeit, ein Sprachzertifikat über einfache deutsche Sprachkenntnisse, wie im Rahmen der Regelung zum Ehegattennachzug nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes verlangt, zu erlangen, das von den deutschen Visastellen akzeptiert wird (z. B. weil die Goethe-Institute vor Ort keinen entsprechenden Test anbieten oder geschlossen haben), und warum wird in diesen Ländern vor dem Hintergrund des grundrechtlich gebotenen Schutzes der Familie nicht grundsätzlich vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abgesehen, weil es nach meiner Einschätzung von vornherein nicht zumutbar ist, die Betroffenen auf eine &ndash; mutmaßlich kostspielige und womöglich auch gefährliche &ndash; Reise ins Ausland zu verweisen, soweit dies angesichts der coronabedingten Reisebeschränkungen überhaupt möglich ist, zumal der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 2015 in der Rechtssache C-153/14 festgestellt hat, dass im konkreten Fall Kosten in Höhe von 460 Euro unverhältnismäßig hoch waren und gegen EU-Recht verstießen, wobei Sprachkurs- und Prüfungs- sowie Reisekosten zu berücksichtigen sind (bitte ausführlich begründen)?

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Timeline

  1. 18 September 2020

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Möglichkeit des Erwerbs eines Sprachzertifikats im Rahmen des Ehegattennachzugs

    Source: BT

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