Anspruchsberechtigung von Krankenhäusern auf Ausgleichszahlungen
Original
Introduced
5 February 2021
Last action
10 February 2021 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
13 January 2026
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn sein Versprechen einlösen, "die Liquidität der Krankenhäuser in der Krise [zu] sichern" (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spahn-gibt-gehaelter-garantie-fuer-kliniken-ab-17122690.html), nachdem auch in der aktuellen Fassung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/<br /> Anspruchsberechti gung_der_Krankenhaeuser_BAnz_27.01.2021_V 1.pdf) nicht alle Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten können, obwohl nachweislich viele Krankenhäuser von Erlösausfällen betroffen sind, die keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben (vgl. www.deutschlandfunk.de/coronakrise-landkreistag-viele-kliniken-wirtschaftlich.1939.de.html?drn:news_id=1222277)? <br /> <br /> Welche Vorschläge der Universitätsklinika und Maximalversorger, die in dem Brief der Wissenschaftsministerinnen und -minister der Bundesländer an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn vom 28. Januar 2021 genannt wurden, also beispielsweise speziell für Uniklinika die Zusicherung einer Ausfallpauschale von 760 Euro pro Tag und Person, die Streichung des Kriteriums der Inzidenz von 70, bei der Abrechnung von Fällen mit COVID-19-Versorgung einen Zuschlag für jeden Belegungstag; und für alle Krankenhäuser die Verankerung einer gesetzlichen Regelung für Erlösrückgänge im Jahr 2021, explizit auch für den ambulanten Bereich, die Verankerung eines Anspruchs auf einen nachträglichen krankenhausindividuellen Ausgleich für krisenbedingte Mehrkosten, die nicht durch das Budget 2021 abgegolten sind, Beibehaltung des Pflegeentgeltwerts in Höhe von 185 Euro, die dauerhafte Beibehaltung des 5-Tage-Zahlungsziels der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen und die Verlängerung der Ausgleichspauschalen bis mindestens Ende März 2021, plant die Bundesregierung umzusetzen, und für welche Arten von Krankenhäusern sollen sie gelten?
This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.
Timeline
5 February 2021
Mündliche Frage
Anspruchsberechtigung von Krankenhäusern auf Ausgleichszahlungen
Source: BT
10 February 2021
Mündliche Frage/Schriftliche Antwort
Anspruchsberechtigung von Krankenhäusern auf Ausgleichszahlungen
Source: BT
Votes
No vote records are attached yet.
Versions
No version snapshots stored. Document URLs remain at the source.
Documents
No documents linked.
Sponsors
No sponsors or actors listed by the source.
Related records
No cross-record relationships stored yet.
Sources
PoliticalRepo is an index and interpretation layer, not the authoritative legal source.
- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/anspruchsberechtigung-von-krankenhausern-auf-ausgleichszahlungen/273552
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/273552
- germany · 273552 · source updated 13 January 2026