Germany · Question · Schriftliche Frage
19/26785
Arrest of a freelancer for the “Mobile Advice Against Right-Wing Extremism” project because of a suspected left-wing extremist bomb attack in Berlin
Introduced
1 January 2017
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
26 July 2022
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein am 4. Februar 2021 in Berlin in Zusammenhang mit einem mutmaßlich linksextremistischen Bombenanschlag in Berlin von der Polizei als Verdächtiger Festgenommener als freier Mitarbeiter für die "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus" tätig ist, ein Projekt, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Programm "Demokratie leben!" gefördert wird (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berlin-bombenanschlag-tatverdaechtige/)?* Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 17. Februar 2021 Über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" wird das bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ansässige Landes-Demokratiezentrum gefördert. Die Strukturierung und direkte Förderung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin erfolgt durch die Senatsverwaltung. * Siehe hierzu auch Frage 24 <br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung heute, mit Blick auf den mutmaßlich linksextremistischen Bombenanschlag vom 4. Februar 2021 in Berlin, bei dem die Polizei einen Mitarbeiter der vom Bundesfamilienministerium geförderten "Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus" als Verdächtigen festnahm, die Abschaffung der sogenannten Demokratieklausel 2014, nach der sich Mitarbeiter und Partner der von der Bundesregierung ausgeschriebenen Förderprogramme in einer schriftlichen Erklärung zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten müssen (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berlin-bombenanschlag-tatverdaechtige/)?* Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 18. Februar 2021 Im jeweiligen Zuwendungsbescheid an die Zuwendungsempfänger ist klar geregelt, dass keine Fördermittel an verfassungs- bzw. demokratiefeindliche und extremistische Organisationen oder Personen weitergeleitet werden dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die mit der inhaltlichen Durchführung von Projekten beschäftigt sind, wird in einem – zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmten – Begleitschreiben hingewiesen. Dieses ist Bestandteil jedes Zuwendungsbescheids. Für alle mit Bundesmitteln geförderten Projekte gilt, dass alle Zuwendungsempfänger auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen. Im Übrigen ist in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge hat. * Siehe hierzu auch Frage 24
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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