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Germany · Question · Schriftliche Frage

19/26785

Danger of infiltration of funded projects in the area of ​​political education by extremist people

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2017

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Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

16 July 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass von ihr geförderte Projekte im Bereich der politischen Bildung von Personen unterwandert werden, die aus dem linksextremistischen Spektrum kommen oder enge Kontakte zu ihm unterhalten, so wie der am 4. Februar 2021 in Berlin in Zusammenhang mit einem mutmaßlich linksextremistischen Bombenanschlag von der Polizei als Verdächtiger Festgenommene, der als freier Mitarbeiter für die &quot;Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus&quot; tätig ist, ein Projekt, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Programm &quot;Demokratie leben&quot; gefördert wird (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berlin-bombenanschlag-tatverdaechtige/)?* Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 17. Februar 2021 Auf Bundesebene ist bereits seit Jahren ein Verfahren etabliert, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Vereinigungen zu verhindern. Hierbei geht es sowohl um die Inanspruchnahme finanzieller Förderungen als auch um immaterielle Leistungen (wie z. B. Auszeichnungen) des Bundes. Das Verfahren richtet sich ausdrücklich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechts-, links-, ausländerextremistischem und islamistischem Hintergrund. Es findet in allen genannten Phänomenbereichen Anwendung. Alle Projektträger in den Bundesprogrammen zur Extremismusprävention müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger ist geregelt, dass Steuergelder nicht extremistischen Organisationen oder Personen zuteil werden dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem Begleitschreiben hingewiesen, welches Teil des Zuwendungsbescheids ist. Zusätzlich nutzt die Bundesregierung die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, so z. B. das so genannte &quot;Haber-Diwell-Verfahren&quot; zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen. * Siehe hierzu auch die Fragen 97 und 98 Über das Bundesprogramm &quot;Demokratie leben!&quot; wird das bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ansässige Landes-Demokratiezentrum gefördert. Die Strukturierung und direkte Förderung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin erfolgt durch die Senatsverwaltung. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nicht um den Mitarbeiter eines Zuwendungsempfängers, der im Rahmen des Bundesprogramms &quot;Demokratie leben!&quot; gefördert wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3563 verwiesen.

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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