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Germany · Question · Schriftliche Frage

19/26997

Aufklärungen der Provenienz der Leihgaben des sog. Hauses Hohenzollern

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2017

Last action

26 February 2021 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Provenienz der Leihgaben des sog. Hauses Hohenzollern, die sich gegenwärtig in öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland befinden, namentlich jene, die Gegenstand der seit Februar 2014 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Bundesregierung mit der Erbengemeinschaft Hohenzollern geführten außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen sind, aufzuklären, und wird die Bundesregierung im Falle eines fehlenden lückenlosen und zweifelsfreien Nachweises des Erwerbs, Besitzes oder Eigentums, eine Restitution dieser Gegenstände an ihre rechtmäßigen Eigentümer durchführen (z. B. Kulturgüter, die während der Teilung der Ersten Polnischen Republik sowie der Germanisierungs-Maßnahmen in den Jahren von 1772 bis 1918 oder im Zuge des deutschen Kolonialunrechts in Afrika geraubt wurden) bzw. da nach meiner Auffassung Vertreter der Hohenzollern-Familie dem nationalsozialistischen System in erheblicher Weise Vorschub geleistet und davon profitiert haben (vgl. www.deutschlandfunk.de/historiker-ueber-hohenhzollern-kronprinz-wilhelm-leistete.694.de.html?dram:article_id=492721), auf Grundlage von Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zuführen? <br /> <br /> Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bislang geprüft, um im Einklang mit der Rechtsentwicklung im internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht, Kulturgüter, die sich im Besitz des sog. Hauses Hohenzollern befinden und bei dem dieses den rechtmäßigen Erwerb, Besitz oder Eigentum nicht lückenlos und zweifelsfrei nachweisen kann (z. B. Kulturgüter, die während der Teilung der Ersten Polnischen Republik sowie der Germanisierungs-Maßnahmen in den Jahren von 1772 bis 1918 oder im Zuge des deutschen Kolonialunrechts in Afrika geraubt wurden), durch Restitution an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. Erben zu übergeben bzw. da nach meiner Auffassung Vertreter der Hohenzollern-Familie dem nationalsozialistischen System in erheblicher Weise Vorschub geleistet und davon profitiert haben (vgl. www.deutschlandfunk.de/historischer-ueber-hohenzollern-kronprinz-wilhelm-leistete.694.de.html?dram:article_id= 492721), diese Kulturgüter auf Grundlage von Artikel 14 GG im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zuzuführen (bitte ausführlich begründen)?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 26 February 2021

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Aufklärungen der Provenienz der Leihgaben des sog. Hauses Hohenzollern

    Source: BT

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