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Auswirkungen der Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaidkarten auf Flüchtlinge

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 November 2017

Last action

10 November 2017 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Asylum

Source updated

26 July 2022

Asylum

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass es für Flüchtlinge nach der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung in § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die vorsieht, dass beim Kauf von Prepaidkarten die Identität des Käufers mithilfe von geeigneten Nachweisen festzustellen und zu speichern ist, oftmals nicht möglich ist, solche Prepaidkarten zu erwerben, weil Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweise nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung von einzelnen Anbietern entgegen dem Wortlaut des § 111 TKG nicht als Nachweise akzeptiert werden (siehe z. B. hier: www.derwesten.de/panorama/warum-aldi-talk-fluechtlingen-die-nutzung-seines-prepaid-handytarifs-verwehrt-id211753943.html), und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um dem entgegenzuwirken angesichts dessen, dass dies für die Betroffenen besonders schmerzhaft ist, weil funktionierende Mobiltelefone für sie oftmals das einzige Mittel sind, mit ihrer Familie und anderen Angehörigen ihrer Community in Kontakt zu bleiben?

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Timeline

  1. 10 November 2017

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Auswirkungen der Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaidkarten auf Flüchtlinge

    Source: BT

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