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Rechtmäßigkeit einer Verlängerung der Frist für eine Überstellung nach Artikel 29 der Dublin-Verordnung

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

15 February 2019

Last action

20 February 2019 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Verlängerung der Frist für eine Überstellung nach Artikel 29 Absatz 2 Satz 2 der Dublin-Verordnung von sechs auf 18 Monate, wenn die betreffende Person flüchtig ist, um einen Verwaltungsakt, gegen den rechtliche Mittel eingelegt werden können (bitte vor dem Hintergrund der Rechtslage nachvollziehbar begründen und dabei Angaben zur derzeitigen Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Zusammenwirken mit den Ausländerbehörden machen), und wie können Betroffene in Erfahrung bringen und gerichtlich überprüfen lassen, ob in ihrem Fall behördlicherseits zu Recht von einer Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate ausgegangen wird, wenn sie hierüber nicht (schriftlich) informiert werden und keine Begründung erhalten (bitte begründen und dabei ebenfalls Angaben zur derzeitigen Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Zusammenwirken mit den Ausländerbehörden machen)?

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Timeline

  1. 15 February 2019

    Mündliche Frage

    Rechtmäßigkeit einer Verlängerung der Frist für eine Überstellung nach Artikel 29 der Dublin-Verordnung

    Source: BT

  2. 20 February 2019

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Rechtmäßigkeit einer Verlängerung der Frist für eine Überstellung nach Artikel 29 der Dublin-Verordnung

    Source: BT

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