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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/2170

Mögliche Beschäftigung von Personen mit verfassungsfeindlichen Ansichten im Rahmen der Förderung des Projektes "Smartes Gründen im ländlichen Raum"

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 June 2022

Last action

10 June 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

13 January 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kam nach dem Informationsstand im Verantwortungsbereich der Bundesregierung einschließlich demjenigen von ihr beliehener Stellen seit Beginn der Förderung des Projektes "Smartes Gründen im ländlichen Raum" an der Hochschule Anhalt (siehe deren Mitteilung v. 4. Dezember 2019, www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/aktuelles/neuigkeiten/neuigkeit/2-millionen-euro-zur-startup-foerderung-im-laendlichen-raum-1.html) im Rahmen der Fördermaßnahme "EXIST-Potentiale" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Jahr 2020, insbesondere in den seither geführten "Statusgesprächen" des Projektträgers Jülich GmbH mit der Hochschule Anhalt (siehe Antwort der Bundesregierung vom 20. Mai 2022 auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/1918), einmal zum Ausdruck (bitte den genauen Zeitpunkt, die Modalität und Anzahl der Hinweise angeben), dass dort Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von in diesem geförderten Arbeitszusammenhang zeitweilig Beschäftigten nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbarende Ansichten vertreten wurden, und wodurch gewährleisten die Bundesregierung und der Projektträger Jülich GmbH im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben des § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), denen zufolge der Bund Zuwendungen an "Stellen außerhalb der Bundesverwaltung" nur gewähren darf, wenn er an der Erfüllung "durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann", rechtlich und organisatorisch, dass der Projektträger Jülich GmbH als gemäß § 44 Absatz 3 BHO Beliehener von solchen Vorkommnissen bei Zuwendungsempfängern erfährt und der Zuwendungsgeber des Bundes, in dessen Auftrag und aus dessen Mitteln die Zuwendungen vergeben werden, im Hinblick auf die Ausübbarkeit seines Prüfungsrechts nach § 44 BHO darüber unverzüglich unterrichtet wird?

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Timeline

  1. 10 June 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Mögliche Beschäftigung von Personen mit verfassungsfeindlichen Ansichten im Rahmen der Förderung des Projektes "Smartes Gründen im ländlichen Raum"

    Source: BT

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