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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/2858

Anpassung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge bzw. -umlagen sowie der Aufnahmegebühren im Hinblick auf die Anerkennung von gemeinnützigen Körperschaften im Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

22 July 2022

Last action

22 July 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

7 September 2023

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine Anpassung der derzeitigen Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge bzw. -umlagen von durchschnittlich 1.023 Euro pro Mitglied und Jahr sowie für Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder von durchschnittlich 1.534 Euro, im Hinblick auf die Anerkennung von gemeinnützigen Körperschaften wie z. B. Sportvereinen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die aus dem Jahr 1991 stammen und somit meines Erachtens nicht mehr als angemessen und sachgerecht angesehen werden können, und inwiefern können Sportvereine und -institutionen eine Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft erreichen bzw. eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit verhindern, wenn im Übrigen alle anderen Voraussetzungen für die Annahme eines gemeinnützigen Zwecks vorliegen?

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Timeline

  1. 22 July 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Anpassung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge bzw. -umlagen sowie der Aufnahmegebühren im Hinblick auf die Anerkennung von gemeinnützigen Körperschaften im Anwendungserlass zur Abgabenordnung

    Source: BT

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