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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/3356

Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht bzw. gegen bestimmte Vorschriften

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

9 September 2022

Last action

9 September 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

24 April 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern trägt aus der Sicht der Bundesregierung der (Regierungs-)Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie EU 2019/1937 Rechnung, wonach die Meldung über interne Meldekanäle gegenüber der Meldung über externe Meldekanäle in den Fällen bevorzugt werden soll, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten hat, und warum sieht die Bundesregierung in dem Entwurf keine finanziellen Anreize für Hinweisgeber für die bevorzugte Meldung über interne Meldekanäle gegenüber der Meldung über externe Meldekanäle in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und der Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten hat, vor (www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Hinweisgeberschutz.pdf;jsessionid=2FF22B00160D9C5896 7518A98E5D23C0.1_cid324?__blob=publicationFile&v=2)?<br /> <br /> Gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), nach dem Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wie im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen vereinbart (Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 111), nicht nur für die Meldung (§ 3 Absatz 4 HinSchG) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5 HinSchG) von Informationen über Verstöße gegen bestimmte Vorschriften, sondern auch für die Meldung (§ 3 Absatz 4 HinSchG) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5 HinSchG) von Informationen über sonstiges erhebliches Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, und wenn ja, wann liegt nach Auffassung der Bundesregierung die Aufdeckung eines Fehlverhaltens im besonderen und nicht nur im allgemeinen öffentlichen Interesse?

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Timeline

  1. 9 September 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht bzw. gegen bestimmte Vorschriften

    Source: BT

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