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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/3429

Dauer und Kosten der beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 September 2022

Last action

16 September 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

17 January 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange haben in den letzten drei Jahren die beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG von der Antragstellung bis zur Visaerteilung bzw. dem Beginn der Arbeit im Betrieb gedauert, und wie könnte man diese Dauer nach Ansicht der Bundesregierung verkürzen, um so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzutreten und den Betrieben eine bessere Planungssicherheit zu geben?<br /> <br /> Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anfallenden Kosten für das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG für Verfahrensgebühren, Gleichwertigkeitsfeststellung, Dolmetscher- und Übersetzungskosten und sonstige Kosten oder Gebühren (diese auch im Durchschnitt), und wäre es nach Ansicht der Bundesregierung für Unternehmen, die ein oder mehrere ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, positiv, dass diese Kosten entfallen oder auf einen geringen Betrag pauschaliert (bitte mit konkreter Angabe) werden?

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Timeline

  1. 16 September 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Dauer und Kosten der beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

    Source: BT

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